Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich:
ETU GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 25.08.2011
§ 1 Allgemeines - Definitionen
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern sowie - soweit nicht in Widerspruch mit den gesetzlichen Vorschriften - Verbrauchern. Unternehmer- und Verbraucherbegriff richten sich nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz in der geltenden Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind - wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden - freibleibend. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt haben oder tatsächlich die Erfüllung durch Auslieferung der Ware an den Kunden vornehmen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller bestehender oder später entstehender Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur deren vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und Ziffer 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 4 Vergütung
Die angebotenen Kaufpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beim Versendungskauf ist zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt der Rechnung den darin ausgewiesenen Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung jedenfalls als genehmigt und gerät der Kunde unabhängig von einem Verschulden in Zahlungsverzug. Während des Verzuges ist die Forderung mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurde.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
Für Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung ) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Wandlungsrecht zu. Sichtbare Mängel oder fehlende Teile sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen ab Empfang der Ware - verdeckte Mängel binnen 8 Tagen nach ihrer Entdeckung - bei uns einlangend mittels eingeschriebenen Briefes unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung zu rügen. Ansonsten gilt die Lieferung als vorbehaltlos, ordnungsgemäss und mängelfrei übernommen. In der Mängelrüge sind Nummer und Datum der Rechnung und des Lieferscheines anzuführen und anzugeben, worin die Mängel im einzelnen bestehen und unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind. Durch unberechtigte Mängelrügen verursachte Kosten sind uns zu ersetzen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung die Wandlung des Vertrages, steht ihm
daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Wir leisten nur für solche Mängel Gewähr, die innerhalb von 6 Monaten ab dem Warenübergang in Folge einer Ursache, welche bereits vor dem Gefahrenübergang vorlag, auftreten. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Installationsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Installationsanleitung der ordnungsgemäßen Installation entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Für jegliche weiteren Ansprüche des Vertragspartners oder dritter Personen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Personenschäden oder Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden handelt. Aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes zustehende Ansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten ab Schadenseintritt, jedenfalls aber nur innerhalb von 2 Jahren ab dem Gefahrenübergang gerichtlich geltend gemacht werden. Die Regelung im vorherigen Absatz gilt ausdrücklich auch für Vermögensschäden, insbesondere solche aus entgangenem Gewinn, Zinsverlusten oder Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner. Wir haften nicht für Folgeschäden. Sofern die Haftung für leichte Fahrlässigkeit aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen nicht gemäss der Regelung im ersten Absatz ausgeschlossen ist, sowie beim Vorliegen von grober Fahrlässigkeit unterhalb des Grades der krass groben
Fahrlässigkeit wird der von uns zu leistende Schadenersatz auf 10% der Auftragssumme begrenzt.
§ 8 Zusätzliche besondere Bedingungen beim Erwerb von Software
1. Vertragsgegenstand ist das auf Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, nachfolgend Software genannt. Trotz aller von uns angewandter Sorgfalt ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist damit nur die gemäß Beschreibung und Anleitung grundsätzlich brauchbare Software. Die Beschreibung der Software stellt keine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne dar. Als Beschaffenheit der Software gilt nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Software dar. Ein Mangel der Software im Rechtssinne liegt nicht vor, wenn sie in wesentlicher Übereinstimmung mit der gelieferten Dokumentation, installiert auf einem empfohlenen Hardwaresystem, funktioniert.
2. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Wir räumen für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Software auf einem einzelnen Computer zu betreiben. Dabei darf eine maschinenlesbare Sicherheitskopie angefertigt werden, die den Urhebervermerk sowie sämtliche andere Verweise auf gesetzlich geschützte Rechte, die auch auf dem Original enthalten ist, aufweist. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten, die Erstellung von Kopien außer zu Sicherungszwecken, die Weitergabe der Software über ein Netz oder im Wege der Datenfernübertragung sind unzulässig. Sie stellen ohne unsere Zustimmung eine Urheberrechtsverletzung dar und lösen zivil- und strafrechtliche Folgen aus. Sofern Sie eine Netzwerkversion der Software erworben haben, ist die Installation der Software auf einem Speichermedium, etwa auf einem Netzwerkserver gestattet und deren Benutzung durch die berechtigte Anzahl von Personen. Bei dem Erwerb einer Mehrpaketlizenz sind Sie zur Benutzung der Software der Anzahl berechtigt, wie es dem Vertrag entspricht.
Sie sind nicht berechtigt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu deassemblieren. Es ist ferner untersagt, das schriftliche Begleitmaterial zu vervielfältigen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.
3. Sofern Sie ein Update zu einer früheren Version unserer Software erwerben, wird Ihnen dieses Update auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Durch die Installation und Benutzung des Updates der Software entfällt Ihr Recht zur Verwendung und Übertragung der früheren Software-Version.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.